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OPTITAXI

...ist unser Gesamtkonzept für Taxi- und Mietwagenunternehmen, denn der notwendige Versicherungsschutz geht zumeist über eine reine Haftpflicht- und Kaskoversicherung für das Fahrzeug hinaus.

Unternehmerische Tätigkeiten außerhalb des Fahrzeuges werden erst durch eine Betriebshaftpflicht-Versicherung gedeckt. Da sich Dienst und Privat beim Taxi- und Mietwagenunternehmer leider nicht immer trennen lassen, wäre in Verbindung dazu eine Privathaftpflicht-Versicherung sehr sinnvoll.

Sollte Sie zwischendurch schnell einmal eine Transport– oder Kurierfahrt ohne Personenbeförderung durchführen, werden Sie ein Frachtführer, der laut Gesetz eine Verkehrshaftungs-Versicherung benötigt.

Mit Haftpflichtversicherungen wird Vorsorge für mögliche Regressforderungen getroffen. Was aber, wenn es gilt, eigene Leistungsansprüche durchzusetzen? Hier erweist sich eine Rechtsschutzversicherung als wichtiges Instrument und auch ein Taxischutzbrief kann sehr hilfreich sein.

Gerne erstellen wir ein konkretes Angebot für Ihre Firmenversicherungen.

Unsere Tarife für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung von Taxi und Mietwagen beinhalten eine Vielzahl von besonderen Regelungen, wie sie zumeist nicht am Versicherungsmarkt zu finden sind. Neugierig? Nutzen Sie bitte nachfolgendes Anfrageformular.